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Der Kapitän muß den richtigen Führerschein haben Der Kapitän ist als Schiffsführer bei einer Kollision verantwortlich. Besitzt er nicht den nötigen Führerschein, wird es für ihn teuer. Bei einem Yachtunfall muss die Versicherung nicht unbedingt zahlen. Wenn der Schiffsführer keinen gültigen Führerschein für das entsprechende Gewässer besitzt, erlischt der Versicherungsschutz. Das entschied das Landgericht (LG) München und wies damit die Klage eines Hobbykapitäns ab. (AZ: 25 O 17184/03) Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der als Kapitän einer Motoryacht an der kroatischen Küste unterwegs war. In der Nähe eines Hafens übergab er das Steuer an einen anderen Mann, der in der Crewliste als Maat geführt wurde. Kurz darauf stieß das Schiff mit einem Hindernis unter Wasser zusammen und schlug Leck. Bootsführer bleibt auf 160.000 Euro sitzen Der Kapitän, Inhaber des so genannten Bodenseeschifferpatents, wollte von seiner Yacht-Kaskoversicherung den entstandenen Schaden in Höhe von 160.000 Euro ersetzt haben. Die jedoch weigerte sich. Der Versicherer begründete seine Haltung damit, dass der Führerschein nicht für kroatische Küstengewässer gelte. Ein Versicherungsschutz bestehe deshalb nicht. Nach Befragung eines Sachverständigen kamen die Richter zum gleichen Schluss. Dabei nützte es dem Kläger auch nichts, dass der Mann, der zum Unfallzeitpunkt am Steuer gestanden hatte, den nötigen Führerschein besitzt. Anders als beim Autofahren sei auf See der Schiffsführer – also der Kapitän – mit der Kommandogewalt für das Fahrzeug betraut. Ob er oder jemand anders am Steuer gestanden habe, sei unerheblich, befand das LG. (nz) |